Eilverordnung zum Bienenschutz

Agrartipp, 08.08.2015

Welche Getreidebeizstoffe das BMEL nun verbietet.

In einer Eilverordnung zum Bienenschutz hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum 20.07.2015 die Anwendung einiger Beizwirkstoffe verboten.

Betroffen von dieser Verordnung sind Mittel mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam.

Verboten ist nun sowohl die Einfuhr und Inverkehrbringung als auch die Aussaat von Wintergetreide, welche mit den genannten Wirkstoffen angebeizt wurde.

(Quelle: Landwirtschaftskammer NRW)
Bild: Achim Otto

 

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